Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung
Der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung wurde ursprünglich 2010 als Stiftungslehrstuhl der Universität Bayreuth errichtet. Nach Auslaufen der ursprünglichen Finanzierung durch das frühere Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das heutige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgt die Finanzierung heute durch den Freistaat Bayern.
Mit seinen Arbeiten haben der Lehrstuhl und die bei ihm angesiedelte Forschungsstelle für Verbraucherrecht zur Entwicklung des Verbraucherrechts als eigenständige, juristische Subdisziplin in Forschung und Lehre nachhaltig beigetragen. Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls sind das Verbraucherrecht insgesamt, die Digitalisierung der Privatrechtsordnung, Rechtsfragen des Brexit und Grundfragen der Rechtsvergleichung. Diese Arbeitsschwerpunkte spiegeln sich auch in der Mitwirkung einer Reihe von Mitgliedern des Lehrstuhls an verschiedenen Forschungsstellen, Forschungsschwerpunkten, wissenschaftlichen Gesellschaften und Forschungsprogrammen wider.