Termine
2. Forum für Verbraucherrechtswissenschaft: Tagung "Notariat und Verbraucherschutz"
29. & 30. März 2012
Universität Bayreuth
Am 29./30 März 2012 findet an der Universität Bayreuth eine Tagung in Kooperation mit der Bundesnotarkammer zum Thema "Notariat und Verbraucherschutz statt.
Die praktische Bedeutung der staatlichen Institution des Notariats für den Verbraucherschutz ist einer breiteren Öffentlichkeit jüngst wieder im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Berliner Justizsenators, Michael Braun im vergangenen Dezember deutlich geworden. Dieser hatte als Notar Geschäfte mit sogenannten Schrottimmobilien beurkundet, mit denen Privatanleger nicht nur in Berlin große Verluste erlitten haben.
Die Tagung „Notariat und Verbraucherschutz“, welche die Forschungsstelle für Verbraucherrecht in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer vom 29. bis 30. März 2012 an der Universität Bayreuth durchführt, wird sich sowohl mit Fragen des Verbraucherschutzes durch den Notar als auch die Frage nach möglichen Schwächen notarieller Aufgabenerfüllung und deren Rechtsfolgen, also Schutz vor dem Notar, beschäftigen.
Zunächst sollen die Grundlagen in den Blick genommen werden, nämlich das sogenannte lateinische Notariat, wie es auch in Deutschland bekannt ist. In modernen Kategorien handelt es sich beim Notar um ein Instrument präventiv hoheitlichen Verwaltungshandelns, dem hier insbesondere die Zwecke des Verbraucherschutzes zukommen. Um diese Zwecke erfüllen zu können, ist die Beurkundung mit einer Beratung verbunden, zu der der Notar verpflichtet ist und die in besonderem Maße dem Schutz der Verbraucher dient.
Für den Verbraucher stellt sich selbstverständlich auch die Frage, ob sich der mit der notariellen Beurkundung verbundene zeitliche und vor allem finanzielle Aufwand tatsächlich lohnt und ob die strikten Regelungen der Berufszulassung in Deutschland die Beratungsqualität tatsächlich steigern können. Deshalb wird sich die Tagung nicht nur mit Kosten und Nutzen der notariellen Tätigkeit zum Schutze des Verbrauchers auseinandersetzen, sondern auch alternative Regelungsmodelle Englands und Skandinaviens in den Blick nehmen. Problematisch wird notarielle Tätigkeit schließlich dort, wo sie nicht hinreichend neutral ist. Das Berufsrecht setzt daher den Betätigungen von Notaren ganz erhebliche Grenzen, so darf der deutsche Notar etwa nicht als Grundstücksmakler tätig sein.
Das traditionelle deutsche wie überhaupt kontinentaleuropäische Notariat steht unter erheblichem Druck, insbesondere aus Brüssel. Dieser Druck steht in einem nicht geringen Spannungsverhältnis zu den grundsätzlich positiven Erfahrungen, welche die kontinentalen Rechtsordnungen mit dem Notar als Instrument präventiv hoheitlichen Verwaltungshandelns gemacht haben. Leitfrage der Tagung ist daher, wie die Tätigkeit des Notars zum Schutze des Verbrauchers beschaffen sein muss, damit sie – nicht nur in Deutschland sondern gerade auch bei den Organen der Europäischen Union – als Verbraucherschutzinstrument geeignet ist und als solches auch wahrgenommen wird.
Die Tagung richtet sich an Notare, Richter und Rechtsanwälte, sowie Wissenschaftler und Verbraucherverbände.
Den Flyer mit dem Programm finden Sie hier.
Die Pressemitteilung zur Tagung finden Sie hier.