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Professor Schmidt-Kessel berät Europäisches Parlament
30. März 2011
Bayreuther Verbraucherrechtsexperte analysiert Widerrufsrecht für digitale Inhalte
Im Oktober 2008 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über die Rechte der Verbraucher vor. Dieser Vorschlag überarbeitet und ersetzt vier bestehende Richtlinien, um sie zu einem einzigen horizontalen Rechtsinstrument zusammenzuführen. Ziel ist es, eine Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbraucher zu erreichen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stellte sich auch die Frage nach dem Verhältnis von „digital content“ (Software, life streams, video on demand) zu der geplanten EU-Richtlinie und ob diese in der Verbraucherrechte-Richtlinie berücksichtigt werden sollten.